Beschreibung
Gasprüfung für Wohnmobile und Caravans nach G 607 bei Lübeck
Sicher unterwegs mit einer geprüften Gasanlage
Ob Reisemobil, selbst ausgebauter Kastenwagen oder individuelles Fernreisemobil: Eine sichere Flüssiggasanlage sollte überall zum Standard gehören. Die Gasprüfung nach G 607 dient dazu, die Gasanlage im Wohnmobil oder Camper auf ihren ordnungsgemäßen und sicheren Zustand überprüfen zu lassen. Neben wiederkehrenden Gasprüfungen werden auch Erstabnahmen neu installierter Gasanlagen durchgeführt.
Gasprüfung für DIY-Camper und Selbstausbauer
Viele Camper entstehen in Eigenregie. In jedem Projekt steckt viel Zeit, Kreativität und handwerkliches Geschick. Deshalb sind DIYer und Selbstausbauer ausdrücklich willkommen. Die Erstabnahme erfolgt immer in Kombination mit einem Vorgespräch, um im Vorfeld sicherzustellen, dass alle nötigen Bauteile vorhanden sind und nichts fehlt.
Fester Prüfstandort in Lüdersdorf – auch für Skandinavien-Reisende attraktiv
Die Gasprüfung findet in Lüdersdorf in Mecklenburg-Vorpommern, direkt am Stadtrand von Lübeck, statt. Der Prüfstandort ist auch mit großen Wohnmobilen und längeren Fahrzeugen gut anzufahren. Auch Durchreisende sind herzlich willkommen: Wer mit dem Wohnmobil auf dem Weg nach Skandinavien ist, kann die Gasprüfung praktisch in die Reiseplanung integrieren. Die Terminals des Skandinavienkais in Lübeck-Travemünde sind vom Prüfstandort aus in etwa 30 Minuten Fahrtzeit erreichbar.
Wichtig für die Planung: Gasprüfungen auf Campingplätzen oder Stellplätzen werden nicht angeboten.
Transparente Preise nach Anlagengröße
Die Kosten der Gasprüfung richten sich nach der Größe und Komplexität der vorhandenen Flüssiggasanlage. Eine transparente Preisstaffelung sorgt für nachvollziehbare Kosten und eine klare Orientierung vor dem Prüftermin – vom kompakten Campervan bis zum größeren Reisemobil.
G 607: Welche Prüffristen gelten?
Seit dem 19. Juni 2025 ist die Gasprüfung für Freizeitfahrzeuge mit entsprechender Flüssiggasanlage gesetzlich vorgeschrieben. Die rechtliche Grundlage bildet § 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Die Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) erforderlich.
Die wichtigsten Vorgaben im Überblick:
• Erstprüfung: vor der erstmaligen Inbetriebnahme der Gasanlage.
• Wiederholungsprüfung: alle 24 Monate, spätestens mit Ablauf des 24. Monats nach der vorausgegangenen Prüfung.
• Nach Änderungen: vor der Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen an der Anlage.
Was passiert, wenn die Gasprüfung überfällig ist?
Wer die gesetzliche Prüffrist überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Dauer der Fristüberschreitung können Verwarnungs- beziehungsweise Bußgelder von 15 bis 60 Euro anfallen. Die fehlende Gasprüfbescheinigung allein führt nicht automatisch zum Nichtbestehen der Hauptuntersuchung, da es sich um eine eigenständige Prüfung handelt.
Darüber hinaus kann ein fehlender gültiger Prüfnachweis zu Problemen bei Campingplatzbetreibern führen. Werden sicherheitsrelevante Mängel festgestellt, darf die betroffene Gasanlage nicht weiter betrieben werden, bis die Mängel behoben und die erforderliche Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde. Auch versicherungsrechtliche Fragen können im Schadensfall eine Rolle spielen.
Gut vorbereitet auf den nächsten Roadtrip
Ob Erstabnahme nach dem Selbstausbau oder wiederkehrende Gasprüfung nach G 607: Im Mittelpunkt stehen die Sicherheit der Flüssiggasanlage und eine gute Vorbereitung auf die nächste Reise.
Hinweis: Das Angebot gilt ausschließlich für privat genutzte Freizeitfahrzeuge. Gewerblich genutzte Fahrzeuge wie Imbisswagen oder Foodtrucks werden nicht geprüft.
Explorer-Abonnenten sparen 15 Prozent
Inhaberinnen und Inhaber eines explorer Abonnements erhalten auf die Prüfgebühr einen Nachlass von 15 Prozent.
